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Erbrecht

Das Erbrecht stellt dem Erblasser das Testament zur Verfügung, um seinen letzten Willen zu regeln. Allzuoft wird davon jedoch kein oder nur unzureichender Gebrauch gemacht – dabei raten wir, schon frühzeitig den Fall der Fälle zu regeln. Wenden Sie sich an uns und Sie erhalten eine umfassende Beratung, insb. vor Eintritt des Erbfalles. Für Sie erledigen wir die


– Erstellung von Testamenten (Einzel- und Ehegattentestamente)

– Erstellung von Eltern- und Patiententestamenten

– vollständige Nachlassabwicklung

– Testamentsvollstreckung.


Das Testament

Oftmals angesprochen
noch öfter verschoben
Werden Sie aktiv !


Ehegatten glauben häufig, Sie seien mit dem Berliner Testament zur Sicherung des überlebenden Ehepartners auf der sicheren Seite,


oft weit gefehlt…