Verkehrsrecht
Verkehrsrecht I: Die professionelle Unfallschadenregulierung
Durchsetzung von Schadenersatzforderungen gegenüber gegnerischen Haftpflichtversicheren einschließlich gerichtlicher Geltendmachung und Zwangsvollstreckung, optimiert durch Einsatz spezieller EDV im automatisierten, DFÜ-gebundenen Gerichtlichen Mahnverfahren einschließlich Rechtsverfolgung bei Verkehrsstraftaten.
Die Regulierung des vom Unfallgegner verschuldeten Unfallschadens an Ihrem Kfz erfolgt gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners. In diesem Fall ist die anwaltliche Vertretung für den Mandanten i.d.R. kostenneutral. Diese Voraussetzungen prüfen wir für Sie gerne vorab.
Die professionelle, anwaltliche Unfallschadenregulierung hat für Sie folgende Vorteile:
1) Die Unfallschadenersatzabwicklung gegenüber dem Versicherer wird unter dem anwaltlichen Druck beschleunigt.
2) Alle Ihnen zustehenden Rechte, z.B. Kilometergeld für unfallbedingte Mehrfahrten oder Wertminderung des Fahrzeugs, Unkostenpauschalen, Kostenerstattung für Ab- und Anmeldung der Unfall- und Neufahrzeugs etc., werden bei der Unfallschadenersatzabwicklung berücksichtigt, denn die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nicht neutral, sondern gegnerische Partei, sie will möglichst wenig zahlen und klärt selber nicht über die Ihnen zustehenden Rechte auf.
3) Sie werden bei der Unfallschadenregulierung vollständig entlastet und müssen sich keine Gedanken machen, ob Ihre Rechte vollständig ausgeschöpft werden.
4) Sie erhalten von uns regelmäßig schriftliche Informationen zum Stand des Regulierungsverfahrens. Eingehende Zahlungen der Gegenseite werden umgehend an Sie weitergeleitet. Vorschüsse und Vorauszahlungen müssen Sie nicht leisten
5) Fristen wie z.B. die Verjährung eines Schadenersatzanspruches werden vom Anwalt überwacht.
6) Die Kosten des Rechtsanwaltes werden auch bei einfach gelagerten Fällen, in denen die Verschuldensfrage zu Lasten Ihres Unfallgegners feststeht, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Wie wir Ihnen bei einem Verkehrsunfall helfen:
1) Nach dem Unfall erhalten Sie von der den Unfall aufnehmenden Polizei eine sog. UNFALLMITTEILUNG. Wenn Sie nach Auffassung der Polizei den Unfall nicht verschuldet haben, werden Sie dort unter der Ordn.-Nr. 02 geführt, hingegen der Unfallverursachende unter der Ordn.-Nr. 01. Übersenden Sie uns bitte die Unfallmitteilung im Original zusammen mit einer kurzen Unfallschilderung nebst Skizze und den Angaben zu Ihrer Bankverbindung, damit hier eingehende Gelder sofort und ohne Zeitverlust an Sie weitergeleitet werden können.
2) Oftmals werden Sie bei Ihrer Vertragswerkstatt schon ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben haben, wenn nicht, holen Sie dies bitte nach telefonischer Rücksprache mit Rechtsanwalt Lorenz nach. Sollte Ihnen das Gutachten bereits vorliegen, übersenden Sie dieses bitte ebenfalls an uns. Anderenfalls verfügen Sie bitte bei Ihrer Werkstatt oder gegenüber dem Sachverständigen, dass uns das Originalgutachten nach dessen Erstellung unverzüglich übermittelt werden soll.
3) Drucken Sie sich bitte die Vollmachtsurkunde, die wir Ihnen zum Download auf unserer Internetseite anbieten, aus und übersenden Sie uns das unterzeichnete Exemplar per FAX an 0221-973001968. Damit wird Rechtsanwalt Lorenz legitmiert, für Sie Erklärungen im Rahmen der Unfallschadenregulierung abzugeben und den Anspruch geltend zu machen.
4) Mit diesen Unterlagen sind wir i.d.R. ohne eine persönliche Besprechung in unserem Hause in der Lage, Ihren Unfallschaden gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer zeitnah zu regulieren.
5) Um besonderen Wünschen Rechnung tragen oder aber die Verschuldensfrage und Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung prüfen zu können, ist Rechtsanwalt Lorenz aber auch jederzeit in der Lage, mit Ihnen kurzfristig einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
6) Wir führen Ihren Vorgang in unserem Hause unter einem U-Aktenzeichen, wie z.B. 12345U09, welches wir Sie bitten, bei Übermittlung von Schreiben oder Dokumenten stets anzugeben.
Verkehrsrecht II: Sind Sie Geblitzt worden oder droht Ihnen ein Fahrverbot oder gar der Führerscheinentzug? Wir helfen…
Verfahren in Straßenverkehr rechtlichen Ordnungswidrigkeiten wegen Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung und Rotlichtverstößen, diese oft verbunden mit späteren Fahrverboten, spielen eine erhebliche Rolle für den Verkehrsteilnehmer. Rechtsanwälte müssen sich eingehend mit diesen Verkehrsverstößen beschäftigen.
Dazu gehören allerdings nicht nur rechtliche Kenntnisse, sondern überwiegend auch technische Fragen. Erst deren Erkenntnisse ermöglichen eine sachgerechte Verteidigung. Nur die optimale Kenntnis der technischen Abläufe und Vorgaben der polizeilichen Messverfahren sowie mögliche Fehlerquellen ermöglichen eine Verteidigung. Der Verteidiger muss nach Messfehlern und Messungenauigkeiten suchen und so etwa einen höheren Toleranzabzug oder sogar die völlige Unverwertbarkeit der jeweiligen Messung erreichen.
Weder die Justiz noch die bearbeitenden Verteidiger verfügen üblicherweise im Vorfeld über Sachverständigenmethoden, die Anwendung der Betriebsanweisung der Messgeräte und die einzelnen Messpraktiken bis ins Detail zu überprüfen.
Folge ist, dass eine Vielzahl von Urteilen gesprochen wird, die bei sachverständiger Auswertung der Messergebnisse hätten vermieden werden können.
Nur eine technisch sachverständige Verteidigung spart damit Geld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot.
Hierauf haben wir uns spezialisiert.